Jahresbericht RIAS Hessen

Über uns Formelle Grundlagen des Jahresberichts 2025

Arbeitsweisen

Antisemitismus zu dokumentieren und die Ergebnisse quantitativ wie qualitativ einzuordnen – dies macht die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Hessen (RIAS Hessen) seit 2022. Die Betroffenenperspektive und der Vertrauensschutz stehen dabei im Zentrum unserer Arbeit. Ausschließlich die Betroffenen entscheiden, wie mit den an RIAS Hessen übermittelten Informationen und Erfahrungen verfahren wird.

Die RIAS Hessen bekannt gewordenen antisemitischen Vorfälle werden anhand einer von allen RIAS-Stellen verwendeten Systematik dokumentiert. Dieses Verfahren ermöglicht, Tendenzen und Veränderungen von Erscheinungsformen und Vorfallarten in Hessen festzustellen, um daraus, gemeinsam mit Partnereinrichtungen, Maßnahmen, bspw. für Bildungsangebote, abzuleiten.

RIAS Hessen dokumentiert, wie alle RIAS-Stellen, antisemitische Vorfälle unabhängig davon, ob sie einen Straftatbestand darstellen oder keine justiziablen Tatbestände erfüllen, denn es ist wichtig, die Erfahrungen des alltagprägenden Antisemitismus abzubilden. RIAS Hessen vermittelt Positionen Betroffener und jener, die antisemitische Vorfälle sehen oder hören, aber nicht direkt betroffen sind, in die Öffentlichkeit.

Die Dokumentation der antisemitischen Vorfälle erfolgt über eine durch den Bundesverband RIAS e.V. bereitgestellte Datenbank. Diese ermöglicht, auf Basis wissenschaftlicher Kategorien, die einheitliche Erhebung antisemitischer Vorfälle in allen Bundesländern. Zudem wird so eine kontinuierliche Qualitätskontrolle und auch die Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung der Kategorien garantiert. Publikationen der im Jahr 2025 in zwölf Bundesländern existenten RIAS-Meldestellen und des Bundesverbands RIAS e.V. bieten eine Grundlage, um eine differenzierte Einschätzung zum Umfang und zur mehrjährigen Entwicklung antisemitischer Vorfälle in Deutschland aufzuzeigen.

Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Justiz, Kunst und Kultur sowie Bildungseinrichtungen erhalten solchermaßen Datengrundlagen, die auf jüdische Erfahrungen bzw. Betroffene von Antisemitismus fokussieren und von der aus sie (gemeinsam) Maßnahmen gegen Antisemitismus entwickeln können.

RIAS Hessen verweist von Antisemitismus betroffene Personen oder Institutionen zur weiteren Begleitung vor allem an die communitybasierte Fachberatungsstelle OFEK e.V.OFEK ist die erste Fachberatungsstelle in Deutschland, die auf Antisemitismus und Community-basierte Betroffenenberatung spezialisiert ist. OFEK berät, begleitet und unterstützt Betroffene, ihre Angehörigen sowie Zeuginnen und Zeugen antisemitischer Vorfälle und Gewalttaten. OFEK steht parteiisch an der Seite der Ratsuchenden und bringt jüdische Perspektiven in die gesellschaftliche und politische Debatte ein.

Das Kategoriensystem, nach dem RIAS Hessen antisemitische Vorfälle erfasst, wurde in der Bundesarbeitsgemeinschaft der RIAS-Stellen (BAG) festgelegt und wird von allen in der BAG organisierten RIAS-Meldestellen gleichermaßen angewendet und gemeinsam weiterentwickelt.

Die Einordnung antisemitischer Vorfälle orientiert sich an der Arbeitsdefinition Antisemitismus der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance).Die besondere Relevanz dieser Definition liegt darin, dass sie klassische wie auch israelbezogene Erscheinungsformen des Antisemitismus benennt, ohne dabei Kritik an israelischer Politik grundsätzlich zu delegitimieren. Sie formuliert ausdrücklich, dass Kritik an Israel, „die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist“, nicht als antisemitisch zu betrachten sei. Entscheidend ist jedoch der Kontext – insbesondere dann, wenn Israel dämonisiert, delegitimiert oder mit doppelten Standards belegt wird. Dabei handelt es sich nicht um neue Ressentiments, sondern um ideologisch tradierte Kontinuitäten antisemitischer Feindbilder, die sich auf ein neues (jüdisches) Objekt richten. Wo in der Vergangenheit „die Juden“ als fremd, mächtig oder bedrohlich konstruiert wurden, erscheint heute der Staat Israel als deren kollektive Projektionsfläche.  Diese wurde von RIAS Berlin gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen für den deutschsprachigen Kontext spezifiziert und operationalisiert und in dieser Form von allen RIAS-Stellen angenommen. RIAS orientiert sich darüber hinaus auch an der Arbeitsdefinition zur Leugnung und Verharmlosung des Holocaust, die 2013 von der IHRA veröffentlich wurde.

RIAS Hessen ordnet antisemitische Vorfälle verschiedenen Kategorien zu. Das Kategoriensystem und die verwendeten Begriffe unterscheiden sich nicht selten von den Kategorien und Begriffsdefinitionen der Strafverfolgungsbehörden.Vgl.: „Antisemitismus kommt gerne in der Verpackung daher … und die macht es dann eben schwierig.“ Antisemitische Straftaten in der Polizeistatistik. Ergebnisse des Projekts Austausch von Polizei und Zivilgesellschaft zu Antisemitismus (APZAS), Berlin 2025 (https://report-antisemitism.de/documents/25-11-25_BVRIAS_Ergebnisse-Projekt-APZAS.pdf)
Die von RIAS Hessen genutzten Vorfallkategorien wurden vom britischen Community Security Trust (CST) übernommen und von RIAS Berlin an den deutschen Kontext angepasst. So wurde bspw. die Kategorie der Sachbeschädigung um Vorfälle an Orten der Erinnerung an die Shoah erweitert, um das Phänomen der Erinnerungsabwehr in Deutschland zu berücksichtigen.

In der BAG stehen die Meldestellen im stetigen Austausch über die Auswertungsmethoden und arbeiten gemeinsam an der Weiterentwicklung der Kategorien und deren Anwendung. Durch diese Struktur verwenden alle der BAG angegliederten Stellen, so auch RIAS Hessen, dieselben Kategorien. Damit werden Transparenz und eine bundesweite Vergleichbarkeit hergestellt. Die Erfahrungswerte des CST und der seit 2015 implementieren RIAS-Stellen ergeben, dass eine Meldestelle erst nach rund fünf Jahren ausreichende Bekanntheit erlangt hat, um einen belastbaren Überblick zur Dimension des Antisemitismus erzielen zu können.

Vorfallarten

Kategoriensystem (Vorfallarten, Erscheinungsformen, Tathintergründe)

Als extreme Gewalt gelten physische Angriffe oder Anschläge, die den Verlust von Menschenleben zur Folge haben können oder schwere Körperverletzungen darstellen. Hierzu gehören beispielsweise Brandanschläge, Kidnapping, Messerangriffe und Schüsse.

Als Angriffe werden Vorfälle gewertet, bei denen Personen körperlich angegriffen werden, ohne dass dies lebensbedrohliche oder schwerwiegende körperliche Schädigungen nach sich zieht. Hierzu gehört zum Beispiel das Werfen von Gegenständen. Aufgenommen werden auch versuchte körperliche Angriffe, denen sich Menschen durch Gegenwehr oder Flucht entziehen können.

Als gezielte Sachbeschädigung wird die Beschädigung oder das Beschmieren jüdischen Eigentums mit antisemitischen Symbolen, Plakaten oder Aufklebern verstanden. Auch werden Beschädigungen oder Beschmutzungen von Orten der Erinnerung an die Shoah (Stolpersteine und Gedenktafeln oder Denkmale), sowie mit ihnen verbundene Institutionen und Geschäftsstellen als gezielte Sachbeschädigungen dokumentiert.

Als Bedrohung gilt jegliche schriftliche oder mündliche eindeutige Androhung von Gewalt, die an eine konkrete Person oder Institution oder Orte (wie ein Denkmal) adressiert wird.  Bedrohungen, die sich nicht gegen eine konkrete Person oder Institution richten, werden nicht in dieser Kategorie verzeichnet.

Als verletzendes Verhalten werden sämtliche antisemitischen Äußerungen gegen jüdische / israelische Personen oder Institutionen sowie nicht-jüdische  Personen und Institutionen kategorisiert, wenn diese gezielt adressiert werden. Dies schließt auch antisemitische Äußerungen und Inhalte im digitalen Raum ein, sofern diese sich direkt an eine Person oder Institution richten. Allgemeine, von Usern erstellte antisemitische Kommentare oder Videos in den sozialen Medien oder in Online-Medien werden von RIAS nicht aufgenommen.

Als verletzendes Verhalten gelten auch antisemitische Sticker oder Schmierereien an nicht-jüdischem oder nicht-israelischem Eigentum sowie Schmierereien, Aufkleber etc. im öffentlichen Raum.

Als verletzendes Verhalten gelten ebenfalls verbale oder über Schilder, Transparente und Flyer etc. verbreitete antisemitische Äußerungen während Versammlungen, Infoständen usw. Ankündigungen von Veranstaltungen, die bereits antisemitische Inhalte verbreiten, zählen ebenfalls als verletzendes Verhalten.

Versammlungen (Mahnwachen., Demonstrationen oder Kundgebungen) werden, auch wenn mehrere antisemitische Plakate gezeigt oder Parolen gerufen und Reden gehalten werden, als ein Vorfall aufgenommen.

Als Massenzuschriften werden antisemitische (Online-)Zuschriften dokumentiert, die sich an einen Kreis ab mindestens zwei Personen oder Einrichtungen richten.

Erscheinungsformen

RIAS Hessen unterscheidet fünf verschiedene Erscheinungsformen von Antisemitismus.

In der Praxis lässt sich ein antisemitischer Vorfall häufig mehreren Erscheinungsformen zuordnen. Aufgrund dieser Mehrfachzuordnungen ist die Anzahl der festgestellten Erscheinungsformen in der Regel höher als die Zahl der antisemitischen Vorfälle.

Antijudaismus

Im antijudaistischen Antisemitismus werden christliche / religiöse Stereotype verwendet …

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Antisemitisches Othering

Im antisemitischen Othering werden Betroffene anhand einer (tatsächlichen oder angenommenen) Zugehörigkeit …

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Israelbezogener Antisemitismus

Der israelbezogene Antisemitismus richtet sich gegen den Staat Israel, wenn antisemitische Stereotype …

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Moderner Antisemitismus

Moderner Antisemitismus schreibt Mitgliedern der jüdischen Community, etwa im Rahmen von …

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Post-Shoah-Antisemitismus

Post-Shoah-Antisemitismus bezieht sich auf die Verfolgung und Ermordung der Jüdinnen und Juden Europas …

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Politisch-weltanschauliche Tathintergründe

RIAS Hessen klassifiziert den politisch-weltanschaulichen Hintergrund der Verantwortlichen für einen antisemitischen Vorfall nur, wenn ausreichend Informationen hierzu vorliegen.
Die Zuordnung ergibt sich aus der Selbstbezeichnung der Personen oder Organisationen oder aus dem Kontext des antisemitischen Vorfalls, sofern sich daraus die Verortung in einem bestimmten politischen Spektrum eindeutig ableiten lässt. Häufig können antisemitische Vorfälle keinem politisch-weltanschaulichen Hintergrund eindeutig zugeordnet werden. Dies liegt auch in der Anschlussfunktion des Antisemitismus begründet. Von RIAS werden sieben politische Spektren unterschieden, wobei pro Vorfall nur eine Zuordnung möglich ist.

Als rechtsextrem/rechtspopulistisch werden antisemitische Vorfälle erfasst, die mit dem rechtsextremen oder dem rechtspopulistischen Spektrum verbunden sind. Rechtsextremismus dient als Sammelbegriff für antimoderne, antidemokratische, antipluralistische und menschenrechtswidrige Einstellungen, Handlungen und Strömungen. Zu den gemeinsamen Merkmalen verschiedener rechtsextremer Ideologien gehören Ideen, die von einer grundlegenden Ungleichwertigkeit verschiedener Menschen oder Gruppen ausgehen. Diese Ideologie ist verbunden mit dem Streben nach ethnisch homogenen Gemeinschaften („völkisch“), sowie der Unterordnung des Einzelnen unter diese Gemeinschaft. Rechtspopulismus umfasst gemäßigtere Formen des Rechtsextremismus. Diese politische Ideologie bedient sich zumeist kulturell-religiöser und wirtschaftlicher Rechtfertigungen für die Vorstellungen menschlicher Ungleichwertigkeit. Rechtspopulismus plant im Gegensatz zum Rechtsextremismus nicht die vollständige Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Vielmehr soll diese mithilfe demokratischer Gegebenheiten autoritär unterwandert und schließlich umgestaltet werden. Darüber hinaus bedient sich der Rechtspopulismus auch einer spezifischen Form der politischen Kommunikation und Mobilisierung, die eine scharfe Abgrenzung von den „politischen Eliten“ für sich betont. In Deutschland sind auch rechtsextreme Strömungen mit Bezug zu anderen Ländern festzustellen, wie die „Grauen Wölfe“.

Als links/antiimperialistisch werden antisemitische Vorfälle dokumentiert, die mit dem Vertreten linker Ideologien oder der Selbstverortung der Personen oder Gruppen in einer linken Tradition einhergehen. Diese Ideologien sind  verbunden mit einer binären Weltsicht und verschmelzen häufig mit einer befreiungsnationalistischen oder ideologisch postkolonial untermauerten,  antiimperialistischen Kritik.

Antisemitische Vorfälle werden als christlich/christlich-fundamentalistisch eingeordnet, wenn antisemitische Topoi mit einer positiven Bezugnahme auf christliche (oder christlich fundamentalistische) Glaubensinhalte oder Symboliken verbunden sind und sofern kein anderer politisch-weltanschaulicher Hintergrund dominiert.

Als islamisch/islamistisch werden antisemitische Vorfälle dokumentiert, die mit einer positiven Bezugnahme auf islamische Glaubensinhalte oder Symboliken verbunden sind und bei denen kein anderer politisch-weltanschaulicher Hintergrund dominiert. Dies umfasst unterschiedliche Spielarten des Islam, darunter auch islamistische.

Antisemitische Vorfälle werden als dem verschwörungsideologischen Milieu zugehörig kategorisiert, wenn die Verbreitung antisemitischer Verschwörungserzählungen im Vordergrund steht. Diese Personen und Gruppen können im herkömmlichen politischen Spektrum mitunter nicht eindeutig verortet werden und sind in verschiedenen Milieus zu finden.

Für den antiisraelischen Aktivismus gilt, dass sich die Akteurinnen und Akteure mitunter nicht eindeutig einem Milieu zuordnen lassen und die israelfeindliche Motivation der verantwortlichen Personen oder Gruppen im Vordergrund steht, während die politische Positionierung im beispielsweise linken, rechtsextremen oder islamistischen Milieu nachrangig ist. Zum antiisraelischen Aktivismus zählen unter anderem säkulare palästinensische Gruppen sowie jene, die antisemitische Boykottkampagnen gegen den jüdischen Staat Israel propagieren oder die Delegitimierung Israels verbreiten.

Der politischen Mitte zugeordnet werden antisemitische Vorfälle, wenn keine der zuvor genannten politisch-weltanschaulichen Kategorien zutrifft und gleichzeitig die Verantwortlichen für sich in Anspruch nehmen, demokratische Positionen zu vertreten.

Betroffene

RIAS Hessen unterscheidet bei direkt von antisemitischen Vorfällen Betroffenen zwischen Einzelpersonen und Institutionen. Neben Personen aus der jüdischen und israelischen Community können von Antisemitismus auch Menschen betroffen sein, die als jüdisch wahrgenommen oder adressiert werden, beispielsweise Mitarbeitende jüdischer Museen oder Teilnehmende einer Gedenkveranstaltung. Von antisemitischen Vorfällen betroffene Institutionen werden pro Vorfall als ein Betroffener gezählt.
Es gibt jedes Jahr zahlreiche Vorfälle, denen RIAS Hessen keine direkt Betroffenen zuweisen kann: Dies ist etwa bei antisemitischen Schmierereien, Aufklebern und Plakaten im öffentlichen Raum und bei Versammlungen mit antisemitischen Inhalten der Fall, bei denen niemand direkt adressiert wird.

Datengrundlage

Rund zwei Drittel der 2025 von RIAS Hessen 2025 dokumentierten 1099 antisemitischen Vorfälle gingen über das Meldeformular  www.report-antisemitism.de oder per E-Mail ein.

Personen, die selbst Antisemitismus erfahren mussten oder als Zeuginnen und Zeugen wahrgenommen haben, wenden sich eher selten per Telefon an RIAS Hessen. Ein Formular oder eine E-Mail sind niedrigschwelliger. Bei Bedarf wird ein Gespräch am Telefon vereinbart, sei es, um Details zu erfahren oder eine Kontaktaufnahme mit OFEK e.V. zu vereinbaren.

Zur Projekttätigkeit von RIAS Hessen gehört auch das entlang journalistisch-wissenschaftlicher Prinzipen aufgebaute Monitoring von Versammlungen, die als antisemitische Gelegenheitsstrukturen wirken können.

RIAS Hessen ist für die Erhebung und Dokumentation der Daten auch auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den Austausch mit Jüdischen Gemeinden und Institutionen angewiesen. Das Vertrauen der jüdischen Gemeinden in Hessen nehmen wir mit großer Dankbarkeit an.

Für das Jahr 2025 konnte die institutionalisierte Form des anonymisierten Datenabgleichs mit unserer Kooperationspartnerin OFEK Hessen, aber auch wieder mit dem Jüdischen Museum Frankfurt, einigen Hochschulen und anderen Akteurinnen aus unserem Netzwerk stattfinden.
Der seit 2023 existierende Datenabgleich mit dem Hessischen Landeskriminalamt und dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen kam 2025 erneut zustande. Dieser Abgleich ist für die Dokumentation und daher auch als erweiterte valide Datengrundlage für unsere Auswertungen sehr wichtig. Der Austausch über unsere Kriterien und die Perspektiven der Sicherheitsbehörden wie der Politik ist relevant, um die jeweiligen Rahmenbedingungen zu verstehen und Sensibilitäten zu stärken.

RIAS Hessen geht weiterhin von einer hohen Anzahl nicht gemeldeter antisemitischer Vorfälle aus. Dafür ist einerseits die Wahrnehmung von Antisemitismus noch immer nicht breit genug gesellschaftlich verankert – es fehlt an Störgefühl – und zudem gibt es einen unterschiedlichen individuellen Umgang Betroffener mit antisemitischen Erfahrungen.