Jahresbericht RIAS Hessen 2025
Grußwort Uwe Becker
Inhalt
Die Hoffnung, dass die Zahl antisemitischer Vorfälle in Hessen zurückgehen oder zumindest stagnieren könnte, hat sich mit den nun vorliegenden Zahlen erneut nicht erfüllt. Die dokumentierten Vorfälle sind wieder deutlich gestiegen und erreichen ein neues Höchstniveau. Ein Anstieg um abermals 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr, auf 1099 Vorfälle. Dies ist insgesamt mehr als besorgniserregend, aber besonders fassungslos und wütend macht dabei der Zuwachs von antisemitischen Vorfällen in Bildungseinrichtungen. Und nein, es ist nicht davon auszugehen, dass nur mehr gemeldet wird, weil die Sensibilität und Aufmerksamkeit gestiegen sind. Denn der Anstieg deckt sich mit den Berichten von Betroffenen und ist deshalb so alarmierend.
Zu den Bildungseinrichtungen gehören Schulen ebenso wie Hochschulen. Auch wenn die Vorfälle an Hochschulen in den vorliegenden Zahlen leicht zurückgegangen sind, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch dort antisemitische Vorfälle weiterhin stattfinden, dass sich Studierende, Lehrende und Wissenschaftler bedroht sehen und sie ernst genommen werden müssen. Zugleich gilt auch: Der stärkere Anstieg in einem Bereich bedeutet nicht, dass andere weniger betroffen wären. Die Gesamtzahl antisemitischer Vorfälle ist insgesamt erneut gestiegen. Antisemitismus bleibt damit eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die sich in unterschiedlichen Kontexten zeigt, im öffentlichen Raum, im digitalen Raum, in Institutionen und im Alltag.
Gerade deshalb kommt Bildungseinrichtungen eine Schlüsselrolle zu. Schulen und Hochschulen sind nicht nur Orte der Wissensvermittlung, sondern Orte, an denen demokratisches Zusammenleben gelernt und eingeübt wird. Ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag besteht darin, junge Menschen zu mündigen und verantwortungsbewussten Bürgern einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft zu befähigen. Dazu gehört auch, antisemitische Stereotype zu erkennen, ihnen klar zu widersprechen und Verantwortung zu übernehmen. Kurz gesagt: Haltung zu zeigen.
Hinzu kommt, dass sich antisemitische Vorfälle nicht nur häufen, sondern auch immer offener auftreten. Antisemitische Äußerungen fallen zunehmend direkt im Klassenzimmer, auf dem Schulhof oder im universitären Alltag. Was früher häufiger im Verborgenen blieb, wird heute immer öfter von Angesicht zu Angesicht ausgesprochen. Die Hemmschwellen sinken sichtbar.
Gerade deshalb ist es entscheidend, dass Bildungseinrichtungen nicht wegsehen, sondern reagieren, widersprechen und klar Position beziehen. Dies gilt auch für den inzwischen dominierenden israelbezogenen Antisemitismus, der meist den Umweg über den sogenannten Antizionismus nimmt, aber beim Judenhass ankommt. Dabei darf Neutralität nicht missverstanden werden. Bildungseinrichtungen sind der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet. Haltung gegen Antisemitismus zu zeigen ist daher kein Verstoß gegen Neutralität, sondern Teil dieses Auftrags, auch wenn er sich gegen Israel und dessen Existenz richtet. Auch der Beutelsbacher Konsens verlangt kein Schweigen gegenüber menschenfeindlichen Positionen. Sein Überwältigungsverbot schützt vor Indoktrination, nicht aber vor klarer Haltung. Antisemitismus ist keine legitime Position innerhalb eines kontroversen Meinungsspektrums. Ihm entschieden zu widersprechen gehört zur demokratischen Verantwortung von Bildungseinrichtungen.
Damit das gelingt, braucht es eine Kultur des Hinsehens. Antisemitische Vorfälle dürfen nicht übersehen, relativiert oder bagatellisiert werden. Betroffene müssen darauf vertrauen können, dass ihre Erfahrungen ernst genommen werden und dass sie Unterstützung finden. Dazu gehören vertrauenswürdige Ansprechpersonen ebenso wie transparente Meldewege und verlässliche Strukturen. Schutzräume und sichere Anlaufstellen sind keine symbolischen Gesten, sondern eine Voraussetzung dafür, dass Betroffene sich äußern können und Vorfälle überhaupt sichtbar werden. Klar ist dabei auch: Die bestehende Erlasslage ist keine Empfehlung, sondern ein verbindlicher Auftrag. Pädagogisches Ermessen betrifft die konkrete Umsetzung im Alltag, nicht aber die Pflicht, antisemitische Vorfälle ernst zu nehmen, zu benennen und zu melden. Es geht nicht darum, mit dem Finger auf einzelne Institutionen oder Kinder zu zeigen, sondern darum, Verantwortung zu übernehmen und Antisemitismus entschieden entgegenzutreten.
Für diese Aufgabe sind in den vergangenen Jahren in Hessen und im Bund wichtige Grundlagen geschaffen worden. Die gemeinsamen Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit Antisemitismus in der Schule (2021) sowie die Handreichung zur Berücksichtigung von Antisemitismus in der Lehrkräftebildung (2025) geben dafür wichtige Orientierung und setzen einen klaren Rahmen. Entscheidend ist jedoch, dass dieser Rahmen auch im Alltag von Schulen und Hochschulen wirksam wird. Empfehlungen und Handreichungen entfalten ihre Wirkung erst dann, wenn sie vor Ort ernst genommen, umgesetzt und mit Haltung getragen werden.
Gleichzeitig entstehen Einstellungen nicht allein im Unterricht oder im Seminarraum. Familie, Peergroups, gesellschaftliche Debatten und insbesondere soziale Medien prägen Wahrnehmungen und Einstellungen in erheblichem Maße. Digitale Plattformen tragen zur schnellen Verbreitung antisemitischer Verschwörungsmythen, Desinformation und Hass bei. Was ein 90-minütiger Unterricht nicht schafft, schafft leider manchmal ein kurzes sekundenlanges TikTok-Video. Algorithmen verstärken mitunter Inhalte, die Vorurteile normalisieren oder Radikalisierung begünstigen. Dabei zeigt sich zunehmend, dass dies keineswegs nur ein Problem junger Menschen ist. Auch viele Erwachsene fallen durch mangelnde Medienkompetenz auf, etwa wenn Falschinformationen, Verschwörungserzählungen oder manipulierte Inhalte ungeprüft weiterverbreitet werden. Antisemitische Narrative finden so neue Verbreitungswege und erreichen immer größere digitale Öffentlichkeiten. Gerade deshalb gehört die Stärkung von Medienkompetenz zu den zentralen Aufgaben von Bildung. Auch das ist Teil eines umfassenden Bildungsauftrags in einer digitalen Öffentlichkeit.

Uwe Becker
© Katerina Gottesleben
Die vorliegenden Zahlen sind ein deutliches Warnsignal. Sie dürfen jedoch nicht zu Resignation führen. Sie sind vielmehr ein Auftrag, genauer hinzusehen, klarer zu widersprechen und entschlossener zu handeln. Es braucht ein klares und sichtbares Gegenhandeln. Antisemitismus darf nirgendwo unwidersprochen bleiben, schon gar nicht in unseren Bildungseinrichtungen.
Uwe Becker
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus