Jahresbericht RIAS Hessen 2025
Antisemitismus in Hessen Das Jahr 2025 in Zahlen
Inhalt
RIAS Hessen dokumentierte für das Jahr 2025 insgesamt 1099 antisemitische Vorfälle. Das entspricht täglich durchschnittlich drei antisemitischen Vorfällen. Auffallend ist dabei die hohe Anzahl gezielter Sachbeschädigungen (58 Vorfälle), was statistisch mehr als einen derartigen Vorfall pro Woche bedeutet. Körperliche Angriffe und adressierte Bedrohungen blieben auf einem hohen Niveau. Durchschnittlich kam es alle zwei Wochen zu einem antisemitisch motivierten körperlichen Angriff und etwa zehn Bedrohungen pro Quartal.
RIAS Hessen unterscheidet bei der Erfassung von antisemitischen Vorfällen nach Art und Schwere des Vorfalls sechs unterschiedliche Vorfallsarten.Eine Beschreibung der unterschiedlichen Vorfallsarten ist unter https://rias-hessen.de/report/jahresbericht-rias-hessen-2025/arbeitsweise-kategoriensystem-und-datengrundlage/ zu finden.
2025 wurden in Hessen 27 Angriffe, 41 Bedrohungen und 58 gezielte Sachbeschädigungen dokumentiert. Hinzu kamen 13 Massenzuschriften und 960 Vorfälle verletzendes Verhalten, wovon 303 Versammlungen waren. Die Gesamtzahl der dokumentierten antisemitischen Vorfälle für Hessen im Jahr 2025 beträgt 1099.
Infolge des Überfalls der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 war es zu einem sprunghaften Anstieg der dokumentierten antisemitischen Vorfälle in Hessen gekommen. Nicht Empathie, sondern Entgrenzung von Antisemitismus waren die Folgen dieses Massakers. Seit diesem Datum blieb das RIAS Hessen bekanntgewordene Vorfallsgeschehen auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2025 kam es im statistischen Mittel zu 90 dokumentierten Vorfällen pro Monat oder drei pro Tag. Die insgesamt 1099 dokumentierten Vorfälle stellen im Vergleich zu den bereits hohen Zahlen vom Vorjahr – 2024 dokumentierte RIAS Hessen 926 Vorfälle – eine Steigerung von nochmals 18, 7 Prozent dar.
RIAS Hessen nahm im Jahr 2022 die operative Arbeit auf. Seitdem steigerte RIAS Hessen seine Bekanntheit und damit auch die niedrigschwellige Erreichbarkeit für Personen und Einrichtungen, die antisemitische Vorfälle melden möchten.
Die im Folgenden beschriebenen Vorfälle wurden auf Wunsch der Betroffenen und zu deren Schutz teils weder datiert noch lokalisiert.
Für das Jahr 2025 dokumentierte RIAS Hessen keinen Fall extremer Gewalt.In der Definition von RIAS handelt es sich dabei um Angriffe oder Anschläge, die den Verlust von Menschenleben zur Folge haben können oder zu schwersten Körperverletzungen führen (durch bspw. Messerangriffe oder Brandanschläge).
2025 wurden RIAS Hessen 27 Angriffe bekannt. Als Angriffe werden körperliche Attacken auf eine Person oder auch Gruppen aufgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der RIAS Hessen gemeldeten Angriffe leicht gesunken; 2024 wurden 33 Angriffe dokumentiert. Mit durchschnittlich einem körperlichen Angriff alle zwei Wochen, ist die Anzahl der RIAS Hessen bekannt gewordenen Angriffe jedoch auch für das Jahr 2025 weiterhin hoch.
Die meisten Angriffe ereigneten sich an Orten des alltäglichen Lebens, beispielsweise in der Gastronomie, dem Nahverkehr, an Sportstätten oder auf der Straße und geschahen für die Betroffenen unerwartet. So wurde ein Rabbiner, der in Begleitung seiner Kinder in einem Supermarkt war, verbal und körperlich angegangen. Dort wurde ihm von jemandem „Free Palestine“ entgegengerufen. Zudem schlug der Täter dem Betroffenen das Mobiltelefon aus der Hand, sodass es zu Boden fiel. Weiterhin wurde er vom Täter mehrfach gestoßen.
In einem Interview berichtete der Angegriffene: „Ich wollte mit meinen Kindern in ein Geschäft gehen, als ein junger Mann begann, mich anzuschreien: „Free Palestine!“ Dann fragte ich ihn: „Warum schreist du mich an? Was habe ich dir getan? Was hat das mit mir zu tun?“ Dann sah er, dass ich ein Handy in meiner Hand hielt. Er hat wohl vermutet, dass ich ihn fotografieren würde. Er riss es mir aus der Hand und warf es weg. Dann fing er an, mich zu stoßen, ein paar Meter weit, und dann ist er weggelaufen. … Ich rief die jüdische Gemeinde an und teilte das mit. Sie sagten, ich solle bei der Polizei Anzeige erstatten. Dann brachte ich meine kleinen Kinder nach Hause und ging dann zur Polizei. Ich wollte die Polizei nicht vor dem Geschäft rufen, damit meine Kinder kein Trauma bekommen. Sie sind genug traumatisiert von diesem Vorfall.“
Jüdische Allgemeine, „Was habe ich dir getan?“ (https://www.juedische-allgemeine.de/politik/was-habe-ich-dir-getan/).
Ein anderer Angriff ereignete sich, als die betroffene Person nachts auf dem Heimweg war und an einer Straßenbahnhaltstelle nachsehen wollte, wann die nächste passende Bahn käme. Außer der betroffenen Person war nur eine vierköpfige Gruppe vor Ort. Die Gruppe war laut und mit Kufiyas vermummt, weshalb der Betroffene ihnen aus dem Weg gegangen war. Trotzdem wollte die Person nach dem Fahrplan sehen und wurde dabei von einer aus der Gruppe angepöbelt. Dann hielt die pöbelnde Person plötzlich inne und rief die anderen aus seiner Gruppe herbei, mit den Worten: „Ey, kommt her, ich kenn‘ den hier. Das ist ein Zionisten-Schwein, ich kenne den, der war bei der Sache.“ Auch wurde die Person als „Judenschwein“ beschimpft. Der Betroffene hatte einige Tage zuvor eine Lesung mit Texten von Überlebenden des 7. Oktober 2023 besucht. Im nächsten Moment wurde dem Betroffenen von einer Person ins Gesicht geschlagen. Die drei Begleiter des Angreifers kamen herbei und der Betroffene wurde noch von zwei weiteren Schlägen getroffen. Einer der Angreifer sagte: „Du Schwein bist für den Völkermord, du warst bei dieser Scheiß-Veranstaltung.“ Anschließend lief die Gruppe gemeinsam weg. Der Betroffene blieb mit einer blutenden Nase und Kopfschmerzen zurück und musste am nächsten Tag in einem Krankenhaus behandelt werden.
Als Tatorte, die bei Angriffen gehäuft auftraten, lassen sich Bildungseinrichtungen mit fünf dokumentierten Vorfällen benennen, wobei hier Schulen auffielen. Antisemitische Vorfälle in schulischen Bildungseinrichtungen betreffen oft Minderjährige und werden zumeist als sehr einschneidend wahrgenommen, da die Schule keinen sicheren Lernort mehr darstellt und doch weiterhin besucht werden muss. Ein Schulwechsel ist oft nicht ohne weiteres möglich und kann auch in einem Abbruch sozialer Beziehungen resultieren.
Als zweiter wiederkehrender Tatort von dokumentierten Angriffen zeigten sich Versammlungen mit zehn Vorfällen. Dabei handelte es sich insbesondere um Angriffe durch Teilnehmende von Versammlungen mit antisemitischen Inhalten auf Teilnehmende von Gegenkundgebungen oder auch unbeteiligte Personen. Ein solcher Vorfall ereignete sich in Frankfurt, als eine Person ein Plakat „Hamas is the Terrorist“ hochhielt. Das Plakat wurde von Versammlungsteilnehmern weggenommen und zerrissen. Als die Person ein zweites Plakat mit demselben Inhalt entfaltete, wurde sie körperlich bedrängt und schließlich von der Polizei von der Versammlung wegbegleitet. Eine genaue Darstellung und Auswertung von Angriffen im Kontext von Versammlungen findet sich im Fokuskapitel I (Vgl. Fokuskapitel I, Demonstrationen und Kundgebungen).
RIAS Hessen erfasste im Jahr 2025 insgesamt 41 Bedrohungen. Hierunter fallen eindeutige und direkt adressierte schriftliche oder mündliche Androhungen von Gewalt. Über 80 Prozent der dokumentierten Bedrohungen richteten sich gegen Einzelpersonen als Betroffene. Ein solcher Fall ereignete sich auch an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag. Ein Rabbiner war auf dem Weg in die Synagoge, als ein Auto neben ihm hielt. Das Fenster ging herunter, ein Mann formte eine Hand zur „Pistole“, zielte auf den Rabbiner und „drückte ab“. Er rief dem Rabbiner noch etwas Unverständliches zu, beschleunigte und fuhr weiter.
Etwa 20 Prozent der Bedrohungen beinhalteten explizit sexistische Inhalte oder Gewaltandrohungen. Insbesondere nach der systematischen sexualisierten Gewalt des 7. Oktober 2023 nahmen Vorfälle zu, die eine Verschränkung mit Sexismus aufweisen.Vgl. Bianca Loy, „Die Verschränkung von Antisemitismus und Sexismus nach dem 7. Oktober 2023, RIAS Working Paper 02/24 (https://report-antisemitism.de/documents/2024-12-18__RIAS_Working-Paper-3.pdf). Die Anzahl dokumentierter antisemitischer Vorfälle, die im Jahr 2025 eine Verschränkung mit Sexismus (54 Vorfälle) oder Rassismus (51 Vorfälle) aufweisen, nahmen im Vergleich zum Vorjahr 2024 weiter zu. Im Fall von Rassismusverschränkung hat sich die Anzahl dokumentierter Vorfälle nahezu verdreifacht.

Bad Hersfeld, Juni 2025 © RIAS Hessen
Die von RIAS Hessen dokumentierten gezielten Sachbeschädigungen sind von 2024 mit 32 Vorfällen auf 58 Vorfälle im Jahr 2025 angestiegen. Gezielte Sachbeschädigungen umfassen das absichtliche Beschmieren, Zerstören oder Beschädigen von jüdischem Eigentum sowie Institutionen und Gedenkorten.
2025 wurden von RIAS Hessen elf gezielte Sachbeschädigungen an Synagogen dokumentiert. Mit etwa 40 Prozent richtet sich der überwiegende Anteil der gezielten Sachbeschädigungen gegen Gedenkstätten und andere Gedenkorte. Ein solcher Vorfall ereignete sich am 23. Juni 2025 in Bad Hersfeld. Die Gedenktafel für die ermordeten Bad Hersfelder Juden wurde gezielt beschädigt. Dabei wurden die Worte „Gedenktafel“ und „Juden“ herausgebrannt. Bereits im Oktober 2023 war die Gedenktafel entwendet worden.

Wiesbaden, Juli 2025 – © RIAS Hessen
Ein anderer Vorfall ereignete sich im Juli 2025 in Wiesbaden. An einer Infostele am Denkmal für die während des Nationalsozialismus aus der Stadt deportierten Jüdinnen und Juden wurde das Glas eingeschlagen. Rund einen Monat später wurde dieselbe Infostele mit grüner Farbe übergossen.

Darmstadt, November 2025 © RIAS Hessen
Häufig wurden auch 2025 im Rahmen der gezielten Beschädigungen NS-Symbole verwendet. Das Mahnmal für die 1938 zerstörte orthodoxe Synagoge in Darmstadt wurde 2025 insgesamt dreimal beschmiert. Im Juni 2025 wurden zwei große Hakenkreuze auf die Gedenktafel gesprüht und die Parole „Free Palestine“ in den Davidstern auf dem Boden geritzt. Im September wurde an den Bauzaun, der zu diesem Zeitpunkt das Denkmal umfasste, ein Hakenkreuz geschmiert. Am 7. Oktober 2025, dem bereits zweiten Jahrestag der Massaker der Hamas in Israel, wurden die nun mit Planen abgedichteten Bauzäune wieder mit Hakenkreuzen beschmiert.
Die Beschädigungen von Gedenkorten mit einer gleichzeitigen Bezugnahme auf den Nationalsozialismus finden nicht immer über heimlich angebrachte Schmierereien statt. In Frankfurt am Main wurde am 1. Juli 2025 beobachtet, wie eine Person gegen ein Denkmal für die durch Kindertransporte geretteten Kinder trat und dabei „Bis bald in Auschwitz“ sagte.
Die Beschädigung von jüdischem Eigentum oder Gedenkorten in Hessen fanden auch durch das Beschmieren oder Bekleben der Orte mit Slogans und Aufklebern zum Thema Palästina und Israel statt. Jüdisches wird mit Israel gleichgesetzt und abgelehnt bzw. als störend für palästinensische Belange markiert. Am 2. März 2025 wurde die Außenmauer des jüdischen Friedhofs in Langenselbold mit dem Schriftzug „Palästina free Scheiße sind Juden“ und einem weiteren, unleserlichen Graffiti beschmiert.
RIAS Hessen wurden 2025 insgesamt 13 antisemitische Massenzuschriften bekannt. Diese werden jeweils als ein Vorfall aufgenommen, sofern zwischen den einzelnen Zuschriften mindestens zwölf Stunden liegen bzw. sich die Adressatinnen und Adressaten oder der Inhalt der Nachricht substanziell verändert haben. Die dokumentierten Massenzuschriften in Hessen sind im Vergleich zum Vorjahr 2024, als 53 Fälle gemeldet wurden, um etwa 75 Prozent zurückgegangen. Allerdings gingen 2024 mehr als die Hälfte der Massenzuschriften (30 E-Mails) auf einen einzelnen Absender zurück. Bei den meisten dokumentierten Massenzuschriften handelt es sich um E-Mails, die zumeist an jüdische Einrichtungen in Hessen oder an Bildungseinrichtungen versendet wurden. Inhaltlich finden sich in etwa 50 Prozent der Massenzuschriften Topoi des Post-Shoah-Antisemitismus, beispielsweise positive Bezüge auf den Nationalsozialismus. Auch Verschwörungsnarrative, die der Erscheinungsform des modernen Antisemitismus zugeordnet werden, finden sich in etwa der Hälfte dieser Zusendungen, wobei beide Erscheinungsformen auch verschränkt auftreten können.
Der größte Anteil der dokumentierten antisemitischen Vorfälle in Hessen wurde der Kategorie verletzendes Verhalten zugeordnet. Für das Jahr 2025 wurden 960 dieser antisemitischen Vorfälle, die keine körperliche Gewalt, direkte Bedrohungen oder Massenzuschriften darstellen, dokumentiert. Als verletzendes Verhalten wird unter anderem das Beschmieren von nicht jüdischem Eigentum aufgenommen. So wurden am 16. Februar 2025 in Kelkheim neun Wahlplakate aller Parteien mit antisemitischen Parolen beschmiert. Die Parolen waren „Europa Erwache Jude vergasen“; „Jude verrecke Europa erwache“; „Europa erwache“; „Jude *Hakenkreuz*“; „*Davidstern* Jude“; „Jude Jude verrecke“; „Jude“. Am folgenden Tag wurde eine Bahnhaltestelle desselben Ortes an drei Stellen mit antisemitischen Parolen beschmiert.
In dem Jahr 2025 haben sich zudem auffällige Häufungen bestimmter Parolen gezeigt. Antisemitische Schmierereien prägen den öffentlichen Raum, indem Personen immer wieder derartige Aussagen in ihrem Alltag lesen müssen und der Anschein einer Akzeptanz bzw. Normalisierung solcher Aussagen entstehen kann. So wurden zwischen dem 6. April und dem 19. Dezember 2025 vor allem in Offenbach, aber auch in Frankfurt-Ost und Frankfurt-Süd 43-mal folgende antisemitische Schmierereien gemeldet: „Israel frisst Kinder“, in 38 Fällen zusätzlich versehen mit einem Davidstern. Der Schriftzug fand sich an Bahnhöfen, auf Fahrplantafeln an Bushaltestellen, auf Wänden und Böden von S-Bahn-Stationen, Stromkästen, einmalig an einer Außenmauer einer Schule, zudem im Hof einer Kunsthochschule, auf Mauern, Wänden und Sitzbänken sowie öffentlichen Bücherkästen, in denen gebrauchte Bücher eingestellt werden können. Manche der Schriftzüge in Offenbach waren nahe der Synagoge aufgetaucht. Zwei Mal war der Spruch abgewandelt in „Israel frisst Kinder wieder“. Zwei Mal stand neben der „üblichen“ Parole zusätzlich „Juden essen Kinder“, ebenfalls versehen mit einem Davidstern, neben der bereits genannten Parole. Drei Mal wurde diese Parole einzeln geschmiert, d.h. wir haben es mit 47 Vorfällen in diesem Kontext der Dämonisierung Israels und der jüdischen Community zu tun. Die Schmiererei bezog sich auf die antisemitische Ritualmord-Legende.
Die Bezeichnung des Staates Israel und der jüdischen Community als „Kindermörder“ bzw. „Baby-Mörder“ bezieht sich unmittelbar auf die antijudaistische Ritualmord-Legende, der zufolge Juden (christliche) Kinder angeblich umbrächten und ihr Blut für bestimmte Rituale verarbeiteten. „Kindermörder Israel“ ist ein Beispiel für die Übertragung tradierter antisemitischer Topoi auf den Staat Israel. Es zeigt sich, dass zunächst der Staat Israel adressiert wird, aber letztlich das jüdische Kollektiv gemeint ist. Aufgrund der so offenkundigen Verbindung zu antijudaistischen Denkmustern wird von RIAS seit 2024 die Parole „Kindermörder Israel“ nicht nur als israelbezogener Antisemitismus, sondern zugleich als antijudaistischer Antisemitismus dokumentiert.

Offenbach am Main, 2025 © RIAS Hessen
Vorfälle, die der Kategorie verletzendes Verhalten zugeordnet sind, umfassen auch antisemitische Aussagen, die Personen adressieren oder auch ohne direkten Adressaten bspw. in der Öffentlichkeit geäußert werden. Ein solcher Vorfall ereignete sich im März 2025. Eine Person lief an einem Park entlang. Dann brüllte diese Person aus dem Nichts mehrfach „Free Palestine“ und zeigte zugleich den „Hitler-Gruß“. Eine weitere Person stieg in die Situation ein und beteiligte sich an den „Free Palestine“-Rufen.
Die Kategorie verletzendes Verhalten schließt auch Versammlungen mit ein. Von RIAS Hessen wurden im Jahre 2025 insgesamt 303 Versammlungen, vor allem Demonstrationen und Kundgebungen, aber auch Infostände oder Vorträge, als antisemitische Vorfälle dokumentiert. Eine Versammlung wird als antisemitischer Vorfall erfasst, wenn im Aufruf zur Veranstaltung, in Redebeiträgen, auf Plakaten und Transparenten oder durch skandierte Parolen antisemitische Inhalte verbreitet wurden. Bei mehreren antisemitischen Vorfällen im Laufe einer Versammlung wird dies dennoch nur als ein Vorfall in die Statistik aufgenommen. Dieser Kategorie ist in diesem Jahresbericht ein Sonderkapitel gewidmet (Vgl. Fokuskapitel I, Demonstrationen und Kundgebungen).
Bei 154 und damit etwa der Hälfte der antisemitischen Versammlungen wurde auf das islamistische Massaker des 7. Oktobers 2023 in Israel und den darauffolgenden Krieg Bezug genommen. Für eine Vielzahl der Versammlungen (286) wurde dabei auch die Erscheinungsform des israelbezogenen Antisemitismus festgestellt. Bei fast 62 Prozent, also nahezu zwei Drittel der Versammlungen, konnte RIAS Hessen die Akteurinnen und Akteure dem politisch-weltanschaulichen Hintergrund des antiisraelischen Aktivismus zuordnen. Für den antiisraelischen Aktivismus gilt, dass bei diesen Akteurinnen und Akteuren die israelfeindliche Motivation der verantwortlichen Personen oder Gruppen im Vordergrund steht, während die politische Positionierung im linken, rechten oder islamistischen Milieu nachrangig ist. Ein Beispiel für einen solchen Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2025 in Frankfurt. Die meldende Person war in einer Fußgängerzone unterwegs, wo es einen Infostand zu Palästina gab. Die meldende Person suchte das Gespräch. Eine aktivistische Person entgegnete der Meldenden, es gebe keine Beweise, dass die Hamas am 7. Oktober 2023 Frauen vergewaltigt oder Kinder ermordet habe.
Versammlungen mit antisemitischen Inhalten und Bezugnahmen auf den 7. Oktober 2023 finden sich auch im rechtsextremen/-populistischen Milieu. Eine solche Demonstration fand im ersten Halbjahr 2025 statt. Eine Gruppe der rechten Verschwörungsszene veranstaltete einen „Ostermarsch“, an dem etwa 200 Personen teilnahmen. Ein Redner sprach von dem „Kiewer Regime im Verbund mit der Nato“ als vermeintlichen Aggressoren im Ukraine-Krieg. An der Spitze der Nato-Aggression stünde unter Donald Trump nicht mehr die USA, sondern „Rothschild-Macron und Black Rock-Merz“. Der von der Hamas initiierte Angriff auf die israelische Bevölkerung am 7. Oktober 2023 war nach seinen Worten „kein Terrorangriff“, da die Hamas die gewählte Regierungspartei in Gaza stelle und die Kämpfer der Hamas die „einzige reguläre palästinensische Streitmacht“ im Krieg gegen Israel seien. In dieser Logik sei der Angriff des 7. Oktober 2023 eine „legitime Kriegshandlung“. Den Staat Israel dagegen bezeichnete der Redner als „zionistischen, genozidalen Siedlerkolonialismus“. Danach sprach ein früherer Vertreter der Partei Die Linke und erklärte, dass die Verwendung des *N-Worts* und *Z-Worts* nicht rassistisch sei. Auch war ein Redner einer rechtspopulistischen Partei vertreten.
Im öffentlichen Raum wurden RIAS Hessen neben Vorfällen auf der Straße auch 34 Vorfälle aus öffentlichen Grünanlagen bekannt, vor allem Schmierereien, die an Hinweisschildern oder Parkbänken angebracht wurden. So wurde beispielsweise in Eschborn ein Hinweisschild auf dem „Vorsicht Zeckengebiet“ steht, insgesamt drei Mal 2025 mit einem Davidstern beschmiert, wodurch jüdische Personen mit Zecken und dadurch mit Ungeziefer gleichgesetzt wurden.
Im Vergleich zum Vorjahr verdoppelte sich die Anzahl an dokumentierten antisemitischen Vorfällen im ÖPNV im Jahr 2025 nahezu, von 44 (2024) auf 83 Vorfälle 2025. Ein solcher Vorfall ereignete sich im Sommer 2025. Eine Person sagte während der Vorbeifahrt in der Straßenbahn an einem Jüdischen Friedhof gegenüber Freunden: „Was ist das hier eigentlich für eine Vergasungsanstalt?!“ Es schritt niemand ein. Ein anderer Vorfall ereignete sich im Bereich eines Busbahnhofs. Zwei Personen riefen in der Öffentlichkeit „Vergast jeden Juden“. Derartige antisemitische Vorfälle begegnen Personen ohne Vorwarnung im Alltag und an Orten, die allen Menschen diskriminierungsfrei zugänglich sein sollten. Durch wiederkehrende antisemitische Vorfälle werden die Räume, in denen sich Menschen bewegen können, ohne Antisemitismus ausgesetzt zu sein, immer begrenzter.
In der Dokumentation von RIAS Hessen sind Bildungseinrichtungen – wie bereits in den letzten beiden Jahresberichten – die zweithäufigsten Tatorte. Diese hohe Fallzahl der von RIAS Hessen dokumentierten Vorfälle an Bildungseinrichtungen ist auch im bundesweiten Vergleich der RIAS-Stellen auffällig. Unter Bildungseinrichtungen werden Kitas, Schulen und Hochschulen sowie Jugendeinrichtungen zusammengefasst. Dem durch RIAS Hessen dokumentierten Vorfallsgeschehen an Bildungseinrichtungen ist auch in diesem Jahresbericht ein Sonderkapitel gewidmet, um Veränderungen und Trends auch über die letzten drei Jahre hinweg abzubilden (Vgl. Fokuskapitel II, Bildungseinrichtungen).
Besonders starke Auswirkungen auf Betroffene haben antisemitische Vorfälle, die sich im direkten Wohnumfeld ereignen. Solche Vorfälle können das Sicherheitsempfinden stark beeinträchtigen, da die eigene Wohnung, das Wohnhaus oder die direkte Nachbarschaft nicht mehr als privater Rückzugsort, sondern als unsichere Räume wahrgenommen werden. RIAS Hessen sind 2025 insgesamt 51 Vorfälle im direkten Wohnumfeld bekannt geworden. Somit kam es nahezu jede Woche zu einem antisemitischen Vorfall im Wohnumfeld von Betroffenen. Dazu gehörte ein Vorfall, bei dem Unbekannte einen Davidstern auf mehrere Klingelschilder eines Mehrfamilienhauses schmierten. Vor dem Haus befinden sich Stolpersteine.
Das Anbringen von Davidsternen an Wohnhäusern, in denen vermutet wird, dass dort jüdische Personen leben, wurde direkt nach dem 7. Oktober 2023 insbesondere aus Berlin mehrfach bekannt. Derartige Schmierereien lösen bei Betroffenen mitunter starke Ängste aus.
Auffallend ist bei den 2025 dokumentierten Vorfällen auch eine Zunahme von antisemitischen Geschehnissen in direkter Nähe von bzw. auch an und sogar in Synagogen. 2025 wurden RIAS Hessen 40 derartige Vorfälle bekannt, 2024 waren bereits 26 solcher Vorfälle dokumentiert worden.
Synagogen sind Räume und Orte, an denen Jüdinnen und Juden zusammenkommen und auf einen antisemitismusfreien Ort hoffen. Dass Synagogen trotz der hohen Sicherheitsmaßnahmen Ziel von antisemitischen Vorfällen sind, bedeutet einen enormen Sicherheitsverlust.
Die Anzahl der dokumentierten antisemitischen Vorfälle, die sich im Internet ereigneten, ist im Jahr 2025 mit 139 Vorfällen im Vergleich zum Vorjahr mit 174 Vorfällen etwas zurückgegangen. Antisemitische Aussagen, die sich online ereignen, werden von RIAS Hessen nur dann als Vorfall aufgenommen, wenn sie sich direkt an und gegen Personen oder Institutionen in Hessen richten. Viele dieser dokumentierten antisemitischen Kommentare sind äußerst vulgär und beleidigend. Sie wenden sich insbesondere gegen Personen, die sich online als erkennbar jüdisch zeigen bzw. Solidarität mit Israel und der jüdischen Community ausdrückten.
Die Auflistung der von RIAS Hessen dokumentierten Orte, an denen sich die bekannt gewordenen antisemitischen Vorfälle ereignet haben, zeigt, dass sich Antisemitismus nicht auf bestimmte Orte eingrenzen lässt.
Erscheinungsformen des Antisemitismus in Hessen 2025
Antisemitische Vorfälle können verschiedene antisemitische Stereotype beinhalten. RIAS Hessen unterscheidet dabei fünf verschiedene Erscheinungsformen von Antisemitismus. Ein Vorfall kann dabei auch mehr als eine Erscheinungsform beinhalten. Beispielsweise, wenn die Politik Israels mit der des Nationalsozialismus gleichgesetzt wird. Damit wird einerseits Israel dämonisiert, was dem israelbezogenen Antisemitismus zugerechnet wird; zugleich findet eine Verharmlosung des Nationalsozialismus und der Shoah statt, was unter Post-Shoah-Antisemitismus gefasst wird.
2025 gab es bei insgesamt 1099 dokumentierten antisemitischen Vorfällen 1822 Zuordnungen zu antisemitischen Erscheinungsformen, womit ein Vorfall durchschnittlich rund 1,66 Erscheinungsformen aufwies. Insbesondere auf Versammlungen, auf denen antisemitische Parolen skandiert, Reden gehalten und Plakate gezeigt wurden, verschränkten sich nicht selten drei oder vier antisemitische Erscheinungsformen.
Die 2025 am häufigsten verzeichnete Erscheinungsform war, wie bereits 2024, der israelbezogene Antisemitismus. In 61 Prozent aller Vorfälle wurden auch antisemitische Stereotype formuliert, die dem israelbezogenen Antisemitismus zugeordnet werden. Am zweit- und dritthäufigsten wurden antisemitisches Othering (49 Prozent aller Vorfälle) und Post-Shoah-Antisemitismus (31 Prozent aller Vorfälle) dokumentiert.
Ein antisemitischer Vorfall, der alle drei Erscheinungsformen miteinander verschränkte, wurde RIAS Hessen am letzten Tag des Jahres 2025 gemeldet.
In dieser Schmiererei wurde der Staat Israel nicht nur dämonisiert und mit dem Nationalsozialismus gleichgesetzt; mit der Darstellung eines Hakenkreuzes in einem Davidstern geschah zugleich antisemitisches Othering.

Witzenhausen, Dezember 2025 © RIAS Hessen
Vorfälle mit der Erscheinungsform des israelbezogenen Antisemitismus finden sich in allen Vorfallstypen: von verletzendem Verhalten über gezielte Sachbeschädigung und Bedrohungen bis hin zu Angriffen. Zugleich konnten Vorfälle, in denen israelbezogener Antisemitismus geäußert wird, allen von RIAS unterschiedenen politisch-weltanschaulichen Spektren zugeordnet werden. Die Funktion der Brückenideologie, mit der Antisemitismus unterschiedlichste politische Spektren zusammenführt, tritt bei israelbezogenem Antisemitismus besonders stark in Erscheinung. Ein Beispiel für israelbezogenen Antisemitismus, der einem islamistischen politischen Hintergrund zugeordnet werden konnte, war eine Schmiererei im Bereich des ÖPNV mit dem Inhalt: „Black = Love of Death Green = Universal Umma! = Free Palestine from Jews“.

Frankfurt am Main, Sommer 2025 © RIAS Hessen
Insgesamt 398 der 671 Vorfälle des israelbezogenen Antisemitismus verschränkten sich mit anderen Erscheinungsformen. Für 2025 wurden RIAS Hessen 196 Vorfälle bekannt, bei denen israelbezogener Antisemitismus zusammen mit antisemitischem Othering auftrat. Ein solcher Fall ereignete sich im Sommer 2025, als ein Tor an einem städtischen Wald mit dem Schriftzug „Kill Jews *Davidstern* F*uck Israel“ und darunter „Free Palistine“ (sic!) beschmiert wurde. Der antisemitische Mordaufruf, verbunden mit dem Davidstern, wird dem antisemitischen Othering zugeordnet. Zugleich bezog sich die Schmiererei auf Israel und setzte den Mordaufruf in diesen Kontext.
Ein Drittel der 2025 in Hessen dokumentierten Vorfälle wurden dem Post-Shoah-Antisemitismus zugeordnet. Diese Erscheinungsform beinhaltet positive Bezugnahmen auf die Shoah und den Nationalsozialismus oder die Abwehr der Erinnerung an die Shoah. Dies geschieht neben verbalen Äußerungen immer wieder durch die gezielte Sachbeschädigung von Erinnerungsorten. So wurden im Dezember 2025 in schwarzer Sprühfarbe die Worte „Erbschulden – Herrschaftstechnik“ mittels vorgefertigter Schablone unmittelbar neben einen Stolperstein für eine in der Shoah ermordete jüdische Person geschmiert.
Post-Shoah-Antisemitismus trat in 156 Fällen verschränkt mit israelbezogenen Antisemitismus auf. So auch bei einem Vorfall im Januar 2025 in Frankfurt. Ein Ausstellungsplakat der Ausstellung „Zeitzeugenschaft? Ein Erinnerungslabor“, auf dem ein Überlebender der NS-Verfolgung abgebildet war, wurde mit folgenden Worten beschmiert: „Genozid in Gaza Israel Massenmörder typische zionistische Täter-Opfer-Umkehr“. Dasselbe war bereits im Dezember 2024 an anderer Stelle mit diesem Plakat geschehen. Auf einer großen Plakatwand im ÖPNV war gezielt dieses Plakat vollgeschmiert worden; die anderen Plakate blieben unbeschädigt.
Die Verschränkung von antisemitischen Erscheinungsformen zeigt, wie anpassungsfähig Antisemitismus als Projektion in unterschiedliche Diskurse eingewoben werden kann. Die Erinnerungsabwehr, die Marginalisierung der Shoah oder die Täter-Opfer-Umkehr im Post-Shoah-Antisemitismus haben insbesondere in Deutschland eine entlastende Funktion. Auch bei antisemitischen Gleichsetzungen des Staates Israel mit dem nationalsozialistischen Deutschland ist die Entlastungsfunktion relevant. Die absolute Gewalt und der absolute Vernichtungswillen des Nationalsozialismus und die Täterschaft von Deutschen und ihren Kollaborateuren werden auf Israel projiziert.
Politisch-weltanschaulicher Hintergrund
Der Großteil der von RIAS Hessen dokumentierten Vorfälle konnten keinem politischen Hintergrund zugeordnet werden. Dies liegt insbesondere daran, dass die RIAS-Stellen den politischen Hintergrund nur dann erfassen, wenn sich dieser eindeutig ergibt. Beispielsweise, wenn sich eine antisemitisch äußernde Person selbst einem entsprechenden Milieu zuordnet oder eindeutige Symboliken erkennbar waren. Die zurückhaltende Zuordnung des politisch-weltanschaulichen Hintergrunds begründet sich darin, dass viele der an RIAS Hessen gemeldeten antisemitischen Vorfälle zwar mitunter in einem politisch-weltanschaulichen Milieu besonders verbreitet erscheinen, aber auch in anderen Milieus anzutreffen sind. Wie bereits die Auswertung der dokumentierten Tatorte nahelegt, zeigt sich Antisemitismus in Hessen als alltagsprägendes Phänomen insoweit, dass Antisemitismus nicht durch das Vermeiden von bestimmten Orten oder dem Fernhalten von spezifischen Personengruppen entgangen werden kann. Antisemitismus ist ein Grundrauschen des Alltags. Dies kann sowohl negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl potenziell Betroffener haben als auch den offenen Umgang mit der eigenen jüdischen Identität einschränken.
Von den antisemitischen Vorfällen, die eindeutig einem politisch-weltanschaulichem Hintergrund zugeordnet werden konnten, war der antiisraelische Aktivismus 2025 mit Abstand die häufigste zugewiesene Kategorie. Für den antiisraelischen Aktivismus gilt, dass bei diesen Akteurinnen und Akteuren die israelfeindliche Motivation der verantwortlichen Personen oder Gruppen im Vordergrund steht, während die politische Positionierung im linken, rechtsextremen oder islamistischen Milieu nachrangig ist. Äußerungen des antiisraelischen Aktivismus müssen klare antisemitische Topoi aufweisen, damit RIAS sie als Vorfall dokumentiert. Allein für sich genommen ist die Parole „Free Palestine“ ohne Bezüge bspw. zur Delegitimierung Israels kein Vorfall.
RIAS Hessen ordnete 2025 insgesamt 274 Vorfälle dem antiisraelischen Aktivismus zu. Acht der Vorfälle, die eindeutig zugeordnet werden konnten, waren Angriffe. 204 der Vorfälle, die dem politischen Hintergrund des antiisraelischen Aktivismus zugeordnet wurden, waren Versammlungen.
Dem linken oder antiimperialistischen Hintergrund ordnete RIAS Hessen 2025 insgesamt 62 Vorfälle zu. Auch bei den diesem Hintergrund zugeordneten Geschehnissen waren ein Großteil Versammlungen (39 Vorfälle). Es wurden zudem drei Angriffe dokumentiert, bei denen die Angreifer einem linken oder antiimperialistischen Hintergrund zugeordnet werden konnten.
Ein rechtsextremer politischer Hintergrund wurde 2025 in 84 Vorfällen von RIAS Hessen dokumentiert. 2024 waren es noch 55 Vorfälle, die solchermaßen klar zugeordnet werden konnten. Auffallend ist, dass es sich bei den so zugeordneten Vorfällen um sechs direkte Bedrohungen handelte. Bei weiteren 23 Vorfällen handelte es sich um Schmierereien, wobei vier Vorfälle gezielte Sachbeschädigungen z.B. von Gedenkorten darstellten. 26 Vorfälle und damit fast 31 Prozent der Vorfälle, die einem rechtsextremen politischen Hintergrund zugeordnet werden konnten, ereigneten sich an Bildungseinrichtungen.
RIAS Hessen erfasst einen islamischen oder islamistischen Hintergrund, wenn Vorfälle sich antisemitisch und zugleich positiv auf islamische Glaubensinhalte oder Symboliken beziehen und kein anderer politischer Hintergrund dominiert. Auch bei Vorfällen, die diesem Hintergrund klar zugeordnet werden konnten, fällt die verhältnismäßig hohe Anzahl an Versammlungen auf. Insgesamt wurden 26 Vorfälle diesem Hintergrund zugeordnet; davon stellten drei Bedrohungen dar und 13 Versammlungen.
RIAS Hessen ordnete für 2025 24 Vorfälle einem verschwörungsideologischen Hintergrund zu. Nach wie vor finden in Hessen regelmäßig Versammlungen dieses Milieus statt. Antisemitische Vorfälle auf solchen Veranstaltungen wurden RIAS Hessen bei 17 Versammlungen bekannt.
Dem politisch-weltanschaulichen Hintergrund der politischen Mitte ordnete RIAS Hessen 2025 insgesamt 45 Vorfälle zu. Eine solche Zuordnung findet statt, wenn Personen, die sich antisemitisch äußern, explizit für sich in Anspruch nehmen, demokratische Positionen zu vertreten.
Weitere zwei Vorfälle konnten dem christlichen/christlich-fundamentalistischen Hintergrund zugeordnet werden.
Es kann weiterhin von einer höheren Dunkelziffer antisemitischer Vorfälle ausgegangen werden. Diese Vorfälle können nur dokumentiert werden, wenn sie an RIAS Hessen gemeldet werden, wofür die Bekanntheit von RIAS Hessen entscheidend ist. Zugleich berichten Personen davon, dass aufgrund der Häufigkeit von antisemitischen Vorfällen das Melden jedes Vorfalls nicht mehr geleistet werden kann und nur noch „besonders einschneidende“ Vorfälle an RIAS Hessen gemeldet werden.
